Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nowak Solutions GmbH

Fassung vom Dezember 2020

I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Nowak Solutions GmbH, FN 542906t (LG Korneuburg), 2102 Hagenbrunn, Wolfsbergen 36 (nachfolgend kurz „Nowak Solutions“) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher.
  4. Allfällige Bedingungen des Kunden haben keinen Vorrang vor diesen AGB und verpflichten Nowak Solutions nur dann, wenn diese von Nowak Solutions in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Nowak Solutions ist nicht verpflichtet, die vom Kunden verwendeten, diesen AGB entgegenstehenden Bedingungen zu widersprechen. Unterbleiben des Widerspruchs bedeutet keinesfalls Zustimmung oder Anerkennung. Eine Bezugnahme von Nowak Solutions auf Unterlagen des Kunden bedeutet keine Anerkennung von dessen Bedingungen oder Regelwerken.

II. Vertragsabschluss und Vorbehalt von Änderungen

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung, die der Kunde von Nowak Solutions übermittelt bekommt. Die Angebote von Nowak Solutions sind unverbindlich.
  2. Die angebotenen Waren verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, über die handelsübliche Qualität, vorbehaltlich technischer Änderungen und Satz- und Schriftfehler in den Prospektunterlagen. Handelsübliche, geringfügige oder unwesentliche technische Abweichungen der Ware vom ursprünglichen Auftrag gelten nicht als Mängel, lösen keine Gewährleistungsansprüche aus und berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu einer Preisminderung. Vorstehendes gilt insbesondere auch bei technisch notwendigen Änderungen.
  3. Nachträgliche Änderungen des wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Nowak Solutions und berechtigen diese zur angemessenen Neufestsetzung der Preise und des Leistungs- bzw. Liefertermins.
  4. Angebote, Kostenvoranschläge und Leistungsverzeichnisse der Nowak Solutions gehen davon aus, dass die vom Kunden beigestellten Gewerke für die Leistungsausführung bereits vorliegen und geeignet sind. Für den Fall, dass das Gewerk nicht vorliegt oder stellt sich – auch nach erfolgter Lieferung heraus – dass das Gewerk nicht geeignet oder mangelhaft ist, so hat der Kunde den dadurch verursachten, notwendigen Mehraufwand der Nowak Solutions als zusätzliches Entgelt zu tragen.

III. Preise

  1. Die Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Die Preise gelten für Lieferungen ab Werk in Dolni Dobrouc CZ, ohne Montage, Verpackung und Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Diese Positionen werden zusätzlich und gesondert berechnet. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden zusätzlich berechnet.

IV. Lieferung, Lieferzeit und Abnahmetermin

  1. Die Lieferung der Ware (Anlage) erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse straßenseitig. Für die freie und gefahrlose Zufahrt bis unmittelbar zur Abladefläche hat der Kunde zu sorgen.Der Kunde ist verpflichtet, Nowak Solutions über die örtliche Lage eingehend aufzuklären. Die örtliche Einbringungssituation ist schriftlich festzuhalten. Vertragen erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung. Montageleistungen werden mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durch Nowak Solutions keine erbracht.
  2. Die Verbringung der Anlage bis zum endgültigen Aufstellungsort mittels Krans oder anderen Hilfsmitteln ist ausschließlich die Verpflichtung des Kunden und wird von Nowak Solutions auch nicht koordiniert. Der Anschluss der Anlage nach erfolgter Platzierung am endgültigen Aufstellungsort an das Stromnetz und an       die Wasserversorgung erfolgt durch Nowak Solutions. Des Weiteren erfolgt seitens Nowak Solutions eine Einschulung des Kunden für den Gebrauch bzw. die Bedienung der Anlage. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für den Anschluss an das Strom- und Wasserversorgungsnetz gegeben sind.
  3. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Verbringung und Inbetriebnahme einer Anlage hat dieser die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. für Lagerung, Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Fahrt-, Fahrtzeit- und Transportkosten) zu tragen. Sollten Behörden Folgeprüfungen oder Revisionen fordern, so fallen die Kosten hierfür dem Kunden an. Erforderliche Anmeldungen bei der zuständigen Behörde oder behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Abwasservorschriften, etc.) für das Aufstellen und die Inbetriebnahme der Anlage hat der Kunde einzuholen.
  4. Bei Selbstabholung der Ware geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladevorganges auf den Kunden über. Wird die Lieferung von Nowak Solutions durchgeführt, gehen Gefahr, Risiko und Haftung Beginn des Abladevorganges (Bordkante) auf den Kunden über. Beim Abladevorgang muss entweder der Kunde selbst oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter anwesend sein und der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung der Ware übernimmt.
  5. Nowak Solutions führt die vertragsgegenständlichen Lieferungen grundsätzlich innerhalb des mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Liefertermins durch.
  6. Wird die Lieferung verzögert und beruht diese Verzögerung auf Umstände, die nicht der Nowak Solutions zuzurechnen sind, wird der vereinbarte Liefertermin so angemessen verlängert bzw. hinausgeschoben, dass der Nowak Solutions die ordnungsgemäße Ausführung der vertragsgegenständlichen Lieferung ermöglicht wird. Allfällige durch die Verzögerung verursachte notwendige Mehrkosten der Nowak
    Solutions sind diesfalls vom Kunden zu tragen, wenn die die Verzögerung bewirkenden Umstände dessen Sphäre zuzurechnen sind.
  7. Nowak Solutions haftet nicht für allfällige Verspätungen seitens der Lieferwerke. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren ist Nowak Solutions unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche berechtigt, 20% des Wertes der bestellten Ware für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern. Nowak Solutions ist nur bis zum festgelegten Abrufungstermin verpflichtet, das bestellte Modell zu liefern. Nach Ablauf der Abrufungsfrist ist Nowak Solutions lediglich verpflichtet, statt dem beauftragten Modell ein möglichst gleichwertiges Modell zu liefern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Eigenschaften der Ware im Ausmaß der einschlägigen Norm variieren können.
  8. Abweichende Liefervereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform.

V. Versand, Zahlung und Verzug

  1. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn Nowak Solutions die Frachtkosten tragen sollte. Nowak Solutions hat das Recht, die Versandart und die Art der Verpackung zu bestimmen. Die Zahlung der Ware erfolgt vor Auslieferung der Ware in Bar oder mittels Überweisung ohne Abzug ausschließlich in Euro.
  1. Bei verspäteter Abholung der Ware durch den Kunden oder bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 5 % p.a. als vereinbart. Nowak Solutions ist ferner berechtigt, auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter und Nowak Solutions erwachsener Schäden geltend zu machen (z.B. Kosten der außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen). Für den Fall, dass es zu einer einvernehmlichen Verschiebung des Liefertermines kommt, gilt als vereinbart, dass bei einer Lieferverzögerung von mehr als einem Monat der gesamte Kaufpreis fällig wird, zzgl. anfallender Kosten für die weitere Lagerung der Ware. Falls nicht anderes schriftlich vereinbart, ist für sämtliche Aufträge eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu leisten.

VI. Annahmeverzug

  1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder     verhindern, ist die Nowak Solutions berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware einzulagern. Die dadurch verursachten Lagerkosten sind im Kunden zu tragen. Davon unberührt bleibt das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Nowak Solutions behält das Eigentum an allen gelieferten Teilen, im Folgenden „Ware“ bezeichnet, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Entgeltes vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde hat die Nowak Solutions unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder Vernichtungen der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde der Nowak Solutions unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Kunde hat der Nowak Solutions alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  5. Nowak Solutions ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Nowak Solutions berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Punkt 2. hiervor vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag für Nowak Solutions nicht mehr zumutbar ist.

VIII. Gewährleistung

  1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Nowak Solutions ist jedoch berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
  2. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.
  3. Verdeckte Mängel sind der Nowak Solutions innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
  5. Nowak Solutions gibt gegenüber ihren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hievon unberührt.
  6. Für unsere Whirlpools und Swim Spas empfehlen wir für die Pflege und Reinigung Produkte (enthalten im Starter Kit) der Firma HTH, welche Sie auch über die Nowak Solutions GmbH. beziehen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verwendung von anderen Produkten die Gewährleistung auf unsere Whirlpools und Swim Spas erlischt.

IX. Haftung und Höhere Gewalt

  1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) beschränkt sich die Haftung der Nowak Solutions auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Nowak Solutions zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von Nowak Solutions gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Verzug – auf insgesamt fünfzehn Prozent (15 %) des vereinbarten Entgelts beschränkt.
  5. Höhere Gewalt und deren Folgen befreien Nowak Solutions von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche aus diesen Gründen sind ausgeschlossen. Jede Verwendung gelieferter Ware erfolgt in Eigenverantwortung des Kunden. Er hat die dafür geltenden Vorschriften und Auflagen einzuhalten. Zur Zusicherung von Eigenschaften der Ware bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Nowak Solutions.

X. Datenschutz

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrags zusammenhängende Daten des Kunden (insbesondere Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine sowie Zahlungsmodalitäten etc. ) von Nowak Solutions zwecks automationsunterstützter Betreuung in deren EDV gespeichert werden, soweit dies zu Geschäftszwecken notwendig und im gesetzlichen Rahmen zulässig ist. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der vereinbarten Leistung notwendig ist. Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Soweit gesetzlich zulässig wird als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der Nowak Solutions örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
  3. Alle vertraglichen Vereinbarungen – einschließlich Nebenabreden – bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher:

  1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von Nowak Solutions für deren geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von ihr dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. In diesem Fall hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
  3. Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind sowie wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit unserem Unternehmen oder unseren Beauftragten zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat. Diesbezüglich wird auch insbesondere auf die Bestimmungen des § 3 KSchG und § 18 FAGG verwiesen.
  4. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Nowak Solutions, Telefon +43 676 654 24 20, E-Mail office@homespa.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail oder Muster-Widerrufsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
  5. Folgen des Widerrufs: Wird der Vertrag widerrufen, hat die Nowak Solutions alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von Nowak Solutions angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Nowak Solutions eingegangen ist. Nowak Solutions kann jedoch die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  6. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung der Ware.